Die Energieerzeugung auf der ganzen Welt mag sich in vielerlei Hinsicht verändern, aber einige Dinge bleiben konstant - nicht zuletzt die Gewissheit unserer Mandanten, dass sie auf eine klare und wirtschaftlich orientierte Rechtsberatung zurückgreifen können.
Unsere engagierten Energierechtsanwälte unterstützen unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen der Stromerzeugung und -verteilung: Fusionen und Übernahmen, Veräußerungen, Joint Ventures, Entwicklung, Finanzierung, Betrieb und Wartung. Ganz gleich, an welchem Punkt sich unsere Mandanten gerade befinden - ob sie Ausschau nach einem neuen Bauprojekt halten oder gar eine Anlage stilllegen lassen möchten: Eversheds Sutherland steht ihnen mit strategischer Rechtsberatung unterstützend zur Seite und hat stets das große Ganze im Blick, ohne dabei das Kleingedruckte zu übersehen.
Unabhängig davon, ob es sich bei unseren Mandanten um Finanzinstitute, Stromerzeuger, private Beteiligungsfonds oder Erzeugungs- und Übertragungsgenossenschaften handelt, verfügt Eversheds Sutherland über die rechtliche und wirtschaftliche Erfahrung, um ihre Bedürfnisse zu verstehen. Selbiges gilt auch für die Vielzahl von Stromerzeugungsarten: Erdgas, Kernkraft, Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energien. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Entwicklung von Verfahren zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung für ihre Gaskraftwerke oder bei der Nachrüstung bestehender Anlagen.
Wir sind stolz darauf, bei neuen Entwicklungen in der Welt der Stromerzeugung und -übertragung ganz vorne mit dabei zu sein und mitwirken zu können, wie z.B. bei den komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Verbindungskabel. Mit mehr als 300 Anwältinnen und Anwälten weltweit im Bereich des Energierechts verfügt Eversheds Sutherland über das Branchenwissen und ein weitreichendes Netzwerk, das unseren Mandanten dabei hilft, auf dem heutigen globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.