Schweiz: Wirtschaftlich berechtigte Personen
Das Parlament beschliesst ein zentrales Register und bringt das Geldwäschereigesetz in Einklang mit internationalen Standards
18. September 2025
Schweiz: Wirtschaftlich berechtigte PersonenDas Parlament beschliesst ein zentrales Register und bringt das Geldwäschereigesetz in Einklang mit internationalen Standards18. September 2025 Am 11. September 2025 hat das Schweizer Parlament das Gesetzgebungsverfahren zur jüngsten Änderung der Geldwäschereibekämpfung (GwG) abgeschlossen. Die Schweiz richtet sich dabei nach den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), nimmt jedoch einige spezifische Anpassungen vor. Die wichtigste Massnahme des Schweizer Gesetzgebers besteht in der Schaffung eines neuen eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen. Zwar sind Schweizer Unternehmen bereits verpflichtet, die Identität ihrer wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen, jedoch lag diese Information bislang ausschliesslich bei der Unternehmensleitung. Die neue Gesetzgebung verlangt nun, dass diese Unternehmen die Identität ihrer wirtschaftlich Berechtigten in ein zentrales, elektronisches und nicht öffentlich zugängliches Bundesregister eintragen, das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geführt wird. Unternehmen, die in der Schweiz oder über die Schweiz tätig sind, sollten prüfen, inwieweit ihre Compliance mit den bestehenden und neuen Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung übereinstimmt und welche Auswirkungen sich auf Eigentümerstrukturen, Meldepflichten und Risikoprofile ergeben könnten. Unser Team verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und unterstützt Mandanten bei der Vorbereitung auf die bevorstehende Umsetzungsphase. Events und Trainings |