Swiss Tax – The One Pager
Verlegung des Steuerwohnsitzes von den Vereinigten Emiraten in die Schweiz: wesentliche Aspekte
12. Mai 2026
Swiss Tax – The One PagerVerlegung des Steuerwohnsitzes von den Vereinigten Emiraten in die Schweiz: wesentliche Aspekte12. Mai 2026 FaktenDie geopolitische Instabilität im Nahen Osten und die schrittweise Verschärfung des Steuersystems in den Emiraten, insbesondere die Einführung der Körperschaftssteuer, haben in den letzten Monaten zu einem Zustrom von Steuerpflichtigen nach Europa geführt. Im Gegensatz zum Vereinigten Königreich und anderen europäischen Jurisdiktionen, die bei der Rückkehr steuerliche Nachbelastungsmechanismen vorsehen (z.B. Exit- oder Re-Entry-Besteuerung), sieht die Schweiz solche nicht vor, was sie zu einem besonders attraktiven Ziel macht. Die Verlegung des Steuerwohnsitzes in die Schweiz bietet zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Warum die Schweiz?Die Schweiz bietet eine einzigartige Kombination von Vorteilen: politische Stabilität, Rechtssicherheit, ein verlässliches und international anerkanntes Steuersystem, ein dichtes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen (über 100 DBA) sowie erstklassige Infrastruktur und hohe Lebensqualität. SteuervorteileSteuerfreier privater Kapitalgewinn Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen (z.B. Wertschriften, Kunstwerke) sind grundsätzlich von der Einkommenssteuer ausgenommen, sofern keine gewerbsmässige Handelstätigkeit vorliegt. «Pauschalbesteuerung» – ein attraktives Modell Für zuziehende Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft und ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz besteht die Möglichkeit der Besteuerung nach dem Aufwand. Die Steuer bemisst sich nicht nach effektivem Einkommen oder Vermögen, sondern nach den weltweiten Lebenshaltungskosten, in der Regel basierend auf einem Vielfachen der Wohnkosten. Dieses Modell ermöglicht eine planbare und häufig sehr moderate Steuerbelastung – ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil der Schweiz gegenüber vielen anderen europäischen Staaten. Unternehmensbesteuerung Die Schweiz bietet eines der wettbewerbsfähigsten Körperschaftssteuersysteme Europas. Der bundesrechtliche Steuersatz beträgt 8,5% (effektiv ca. 7,8%), wobei die Gesamtbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) je nach Standort zwischen rund 11% und 21% liegt. Niedrigsteuerkantone wie Zug, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden unterstreichen den interkantonalen Steuerwettbewerb. Ein zentrales Element ist die etablierte Praxis von Rulings, die es Steuerpflichtigen ermöglicht, verbindliche Vorabklärungen mit den Behörden zu treffen. Dies schafft ein hohes Mass an Rechtssicherheit und Planbarkeit, insbesondere bei komplexen internationalen Strukturen. Zudem verfügt die Schweiz über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, das sich weitgehend am OECD-Musterabkommen orientiert. Diese sehen häufig reduzierte Quellensteuersätze und eine effektive Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. In Kombination mit dem Beteiligungsabzug auf Dividenden macht dies die Schweiz zu einem effizienten Standort für international tätige Unternehmen. Key Takeaways
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