Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Zulassung der CO2-Abscheidung und -Speicherung
26. augusta 2025
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Zulassung der CO2-Abscheidung und -Speicherung26. augusta 2025 Warum soll ich das lesen?Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG, künftig „Kohlendioxid-Speicherung- und -Transportgesetz“, KSpTG) beschlossen, der CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU) im gewerblich-industriellen Maßstab ermöglicht und das Genehmigungsverfahren für CO₂-Leitungen regelt. Nun kann das parlamentarische Verfahren beginnen. Die Bundesregierung hält das Gesetz für unverzichtbar für die Strategie, bis 2045 klimaneutral zu werden und danach Netto-Negativemissionen zu erzielen. Was muss ich wissen?Der Gesetzentwurf sieht folgendes vor: Erlaubnis zur Kohlendioxidspeicherung: CCS-Vorhaben können nun für gewerblich-industrielle Anwendungen, nicht mehr nur für Forschungs- und Demonstrationszwecke genehmigt werden. CCS soll vor der Küste auf dem Festlandsockel und in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zulässig sein. Die Bundesländer können Speicherprojekte an Land genehmigen.
Was bedeutet dies für die Betroffenen?Das Gesetz könnte möglicherweise 2026 in Kraft treten. Während der Entwurf von Umweltorganisationen bereits scharf kritisiert worden ist, haben Verbände der chemischen Industrie, der Kalk-, Stahl- und Zement-Hersteller sowie der Müllverbrennung eine Änderung der deutschen CCS- und CCU-Politik gefordert. Andere begrüßen die Speicherung von CCS unter See, sehen die Speicherung unter dem Festland jedoch wegen möglicher Gefahren für die Wasserversorgung skeptisch. Angesichts dieser vielfältigen Interessen und Positionen kann es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen kommen. Wenn das Gesetz wie vorgeschlagen verabschiedet wird, wird es Investitionen in die Speicherung und den Transport von Kohlendioxid ermöglichen und deren Rahmenbedingungen erheblich verbessern. Die Einstufung von CO₂-Leitungen und -Speicheranlagen als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse mag Genehmigungsverfahren beschleunigen und Rechtssicherheit schaffen. – Forderungen nach einer Subventionierung von CO₂-Transport-, CCS- und CCU-Projekten, beispielsweise durch Differenzverträge, sind ebenfalls erhoben worden. Das Bundeskartellamt hat auf Anfrage der Ferngasnetzbetreiberin Open Grid Europe GmbH zwei Projekte zur Zusammenarbeit (potenziell konkurrierender) Gasnetzbetreiber beim Bau von CO₂-Leitungen entlang bestehender Gasleitungen geprüft. Es hat hingenommen, dass ein Wettbewerb zwischen Leitungssystemen und -betreibern in naher Zukunft unwahrscheinlich ist. Es wird voraussichtlich auch langfristige Vereinbarungen zwischen Leitungsbetreibern und -nutzern zur Sicherung von Investitions- und Anlaufkosten akzeptieren. Das Gesetz wird auch die Rahmenbedingungen für Branchen verbessern, die Kohlendioxidemissionen nicht vollständig vermeiden können, insbesondere die Stahlproduktion, die chemische Industrie, die Zement- und Kalkherstellung sowie die Müllverbrennung. Was soll ich als Nächstes tun?Versorgungsunternehmen, Akteure in Branchen mit unvermeidbaren Kohlendioxidemissionen, Projektentwickler und Investoren sollten sowohl das Gesetzgebungsverfahren und den politischen Prozess als auch die technologische Entwicklung weiter beobachten. Kohlendioxidspeicherung hatte in Deutschland lange Zeit einen schlechten Ruf. Die Debatte über den Entwurf des KSpTG und positive Erfahrungen in anderen Ländern, beispielsweise Norwegen, könnten eine Wende herbeiführen und Investitionen und Aktivitäten anstoßen. Die durch die Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 2025 (3322/2025) benannten „zugelassenen Öl- und Gasproduzenten“ müssen sowohl das Verfahren zur Festlegung der von ihnen verlangten Beiträge zum Ausbau der CO₂-Speicherung im Rahmen der „Netto-Null“-Verordnung auf europäischer Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Delegierte Verordnung 2025/1477 vom 21. Mai 2025 über die Berechnung der Beiträge und Berichtspflichten, als auch dasjenige in Deutschland zur Festlegung der Beiträge und Sanktionen im Auge behalten. Latest Insights
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