Wir unterstützen in allen Fragen des Franchise-, Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts. Abgestimmt auf die Distributionsstrategie des jeweiligen Unternehmens erarbeiten wir den optimalen Vertriebsvertrag.
Unsere Anwältinnen und Anwälte gestalten gemeinsam mit den Mandanten deren vertragliche Rechtsposition, bieten Rat in der reibungslosen Abwicklung von bestehenden Vertragsverhältnissen und vertreten in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in schiedsgerichtlichen Verfahren.
Egal, in welchem Bereich der Vertriebskette unsere Mandanten tätig sind, sie werden immer von unserem breiten Know-how in den verschiedenen Rechtsgebieten beispielsweise im Markenrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht profitieren. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir auf Compliance-Themen.
Sowohl Einkauf als auch Vertrieb sind heute vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt. Viele Geschäftspraktiken, die noch vor wenigen Jahren üblich waren, sind heute nicht nur wettbewerbs- und kartellrechtlich verpönt, sondern zum Teil sogar mit empfindlichen Sanktionen des Korruptionsstrafrechts versehen. So stehen laufend Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Incentive-Regelungen für unternehmensfremde Dritte, Provisions- und Preisabsprachen sowie Festlegungen von Verkaufs- und Einkaufspreisen auf dem Prüfstand der Kartell-, Zivil- und Strafrichter.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir Sie unterstützen, diese rechtlichen Hürden im Vertrieb zu meistern, und dadurch Ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu verkaufen.
Ausgewählte Referenzen:
- Beratung internationaler Fashion Labels bei der Erstellung ihrer Franchiseverträge und AGB
- Erstellung von AGB für Leasinggesellschaften im B2B und B2C Bereich
- Erstellung von Handelsvertreter- und Agenturverträgen für international tätige Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie im In- und Ausland
- Compliance-Schulungen von Einkaufs- und Vertriebsmitarbeitern in verschiedensten Industrie- und Handelsunternehmen
- Vertragsgestaltung für Shop-in-Shop und Mono-Store Vereinbarungen