Der Umfang und die Bandbreite an Bestechungs- und Korruptionsgesetzgebung sowie die aggressive Durchsetzung dieser Gesetze stellen für Unternehmen in sämtlichen Märkten ein Risiko dar.
Die gesetzlichen Folgen von Bestechung sind enorm: Eine Verurteilung wegen Bestechungsdelikten kann zu hohen Geldstrafen und Ausschluss von Ausschreibungen führen. Einzelpersonen droht eine Haftstrafe. In einigen Rechtsordnungen können Geschäftsleitung und Führungskräfte für das Verhalten von Beschäftigten persönlich haftbar gemacht werden.
Unser Anwaltsteam verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von Unternehmen zu Bestechungs- und Korruptionsangelegenheiten, einschließlich Finanzinstituten, Energieunternehmen, Produktionsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen und Bauunternehmen. Wir haben bereits eine Vielzahl an Geschäftsleitungsmitgliedern, Führungskräften und Beschäftigten erfolgreich vertreten. Wenn Sie Opfer einer Bestechungs- oder Korruptionshandlung geworden sind, können wir Sie bei der Vorbereitung auf zivil- und strafrechtlichen Verfahren unterstützen.
Es handelt sich hierbei um ein sehr komplexes Rechtsgebiet, aber mit unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen sind wir in der Lage, unseren Mandanten vollumfängliche Unterstützung zu liefern. Wir verstehen die Wechselwirkungen zwischen Zivil-, Straf-, Ordnungs- und Arbeitsrecht und dass Probleme gleichzeitig in mehreren Rechtsordnungen auftreten können. Uns ist ebenso bewusst, dass Bestechungs- und Korruptionsangelegenheiten oftmals die Unternehmensführung im Kern erschüttern und im Rahmen der Wertpapiergesetze zusätzlich rechtliche Probleme für börsennotierte Unternehmen aufwerfen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren, und bieten ihnen eine strategische und proaktive Beratung. Gemeinsam entwickeln wir effiziente und pragmatische Kontrollmöglichkeiten zur Korruptionsbekämpfung und führen im Rahmen von Unternehmenskäufen Due Diligence-Prüfungen durch. Des Weiteren stellen wir auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Schulungen zur Korruptionsbekämpfung, die wir sowohl online als auch persönlich abhalten, sowie Anti-Korruptions-Prüfungen und Gapanalysen zur Verfügung.
We help General Counsel manage bribery and corruption risk when it threatens the business, the board, and individuals. We do so from the first report or suspicion of a problem through investigation, regulator engagement, and resolution either at or before trial.
We are most often instructed when issues are sensitive, fast moving, and difficult to reverse, including:
- Whistleblower allegations involving senior management or high risk jurisdictions
- Internal investigations raising potential self reporting questions
- Requests from regulators, prosecutors, or enforcement agencies in multiple jurisdictions
- Criminal risk identified during mergers, acquisitions, joint ventures, or third party relationships
- Tension between legal privilege, auditor expectations, and board disclosure
- Situations where reputational, regulatory, and criminal exposure arise simultaneously
We understand that these matters rarely arrive neatly defined. Our focus is on helping General Counsel establish control quickly, protect privilege, and determine a clear strategy. We advise with a clear understanding of board dynamics, individual exposure, and enforcement expectations. We calibrate our advice for decision makers, not academic debate.
We conduct and support internal investigations across multiple jurisdictions, working closely with in house teams to ensure investigations are proportionate, defensible, and aligned with regulatory risk. Where appropriate, we advise on engagement with prosecutors and regulators, including self reporting, remediation, and resolution strategies.
We advise on anti bribery systems and controls that are workable in practice and credible to regulators. Our work includes risk assessments, compliance reviews, third party due diligence, and programme design—often following regulatory scrutiny or as part of transaction driven risk management.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrung im Bereich der korruptionsrechtlichen Beratung. Aktuelle Beratungsbeispiele:
- Beratung eines Kommunikationsunternehmens zu Betrugs- und Bestechungsvorwürfen im Rahmen der Geschäftstätigkeit in Subsahara-Afrika sowie dessen Reaktion auf die Untersuchungen einer lokalen Anti-Korruptions-Behörde
- Durchführung einer internen Untersuchung in einem Energiedienstleistungsunternehmen zu Bestechungsvorwürfen in Bezug auf dessen Geschäftstätigkeit in Afrika und Mitteilung der Ergebnisse an dessen Geschäftsleitung und den Vorstand
- Beratung eines weltweit tätigen Energieunternehmens zu Bestechungsangelegenheiten in risikobehafteten Schwellenmärkten, mit besonderem Schwerpunkt auf dessen gesetzliche Haftung in den USA, dem Vereinigten Königreich und einer Rechtsordnung in einem EU-Mitgliedsstaat
- Beratung eines Luft- und Raumfahrtunternehmens zu Problemen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Flugzeugen in bestimmte Länder mit erheblichem Risiko
- Vertretung einzelner leitender Angestellter großer an der New Yorker Börse und der FTSE notierter Unternehmen bei Bestechungs- und Betrugsuntersuchungen
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