Als Versicherer oder sonstiges reguliertes Versicherungsunternehmen können unsere Mandanten Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen aus einer Vielzahl von Quellen ausgesetzt sein.
Zusätzlich zu den Untersuchungen, mit denen jedes Unternehmen konfrontiert ist, können regulierte Versicherungsunternehmen auch Gegenstand externer Überprüfungen durch versicherungsrechtliche Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden sowie durch die US-amerikanischen Generalstaatsanwältinnen und -anwälte werden, die auf der Grundlage von Gesetzen gegen unlautere Geschäftspraktiken handeln. Untersuchungen können in hohem Maße die Geschäftsabläufe stören und sogar zu verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen, ganz zu schweigen von Rufschäden und finanziellen Verlusten, wenn nicht richtig reagiert wird.
Unser Team für Untersuchungen besteht aus Anwältinnen und Anwälten, die über fundierte Kenntnisse der Versicherungsbranche verfügen, einschließlich der Produkte, des Vertriebs, der Betriebssysteme, der Rechnungslegung und der Regulierung. Unsere große Versicherungsrechtspraxis und unser interdisziplinärer Ansatz bieten unserem Team den nötigen Einblick, um die Trends und Folgen von Durchsetzungsmaßnahmen für den Versicherungssektor einordnen zu können. Wir machen uns diese Expertise zu Nutze, um Unternehmen in einer solchen Situation mit dem bestmöglichen Ergebnis zu unterstützen.
Wir führen interne Untersuchungen zu einer Vielzahl von Themen durch, darunter Marktverhalten, Betrugsvorwürfe, Verstöße gegen Wertpapiergesetze und Probleme hinsichtlich der Integrität der Geschäftsleitung, die von Kunden, Aufsichtsbehörden, Beschäftigten und Whistleblowern angestoßen werden können. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob und wie Sie eine Selbstanzeige erstatten sollten, und tragen gleichzeitig dazu bei, positive Beziehungen zu den Aufsichtsbehörden aufrechtzuerhalten und mögliche Sanktionen und zivilrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren. Zudem realisieren wir Korrekturmaßnahmen und etablieren Verfahren und Protokolle zur Vermeidung künftiger Vorfälle, wobei wir bei Bedarf nicht selten interne und externe interdisziplinäre Teams miteinander koordinieren.
Viele unserer Anwältinnen und Anwälte erhielten im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits Einblicke in die US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ), die sich selbst regulierende US-Genehmigungsbehörde FINRA (Financial Industry Regulatory Authority) und die britische Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority, FCA) oder sonstige Aufsichtsbehörden und konnten wertvolles Wissen über die Erwartungen und Herangehensweisen der Aufsichtsbehörden sammeln. Eine unserer besonderen Stärken ist die nahtlose Beratung bei länder- und rechtsordnungsübergreifenden Fragen, bei denen sich Zivil-, Straf- und/oder Aufsichtsrecht vermischen. Eine Beratung durch uns erfolgt schnell, fundiert, pragmatisch und kostenorientiert.
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